Geförderte Beratungsmodule für die Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau
Mit dem Förderprogramm „Beratung landwirtschaftlicher Betriebe" vergünstigt das Land
Baden-Württemberg bestimmte Beratungsangebote für die Betriebe deutlich um bis zu 100
Prozent.
Die Maßnahme im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014–2020 (MEPL
III) können alle Betriebe der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus nutzen. Grundlage bildet die Verordnung (EU)
Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für
die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). ( http://ec.europa.eu/agriculture/rural-development-2014-2020/index_de.htm
)
Informationen zum modularen Aufbau des Beratungssystems und den einzelnen Modulen finden Sie hier.
Die Module werden von 58
Beratungsorganisationen angeboten.
Infofilm zu Beratung.Zukunft.Land.
Weitere Informationen und den Weg zur Anmeldung finden Sie hier (LEL-Bildungsportal)