Beratung.Zukunft.Land.
Wichtig: Informationsveranstaltung für Beratungsorganisationen zur Beratungsförderung ab 2023
Am 4. Juli (9 Uhr bis 12 Uhr) informiert das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz über die geplante Ausgestaltung der geförderten Modulberatung (Beratung.Zukunft.Land.) ab 2023 und über
das vorgeschaltete Zulassungsverfahren für Beratungsanbieter.
Programm
(pdf-Format)
Eine Anmeldung bis zum 27. Juni 2022 ist erforderlich.
Beratungskatalog und Beratungsflyer
Fortbildung für Beratungskräfte
Weitere Informationen und den Weg zur Anmeldung finden Sie hier (LEL-Bildungsportal)
Geförderte Beratungsmodule für die Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau
Mit dem Förderprogramm „Beratung landwirtschaftlicher Betriebe" vergünstigt das Land
Baden-Württemberg bestimmte Beratungsangebote für die Betriebe deutlich um bis zu 100
Prozent.
Die Maßnahme im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014–2020 (MEPL
III) können alle Betriebe der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus nutzen. Grundlage bildet die Verordnung (EU)
Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für
die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). ( http://ec.europa.eu/agriculture/rural-development-2014-2020/index_de.htm
)
Informationen zum modularen Aufbau des Beratungssystems und den einzelnen Modulen finden Sie hier.
Die Module werden von 57
Beratungsorganisationen angeboten.