Beratungsmodule
WICHTIGE ÄNDERUNG:
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Modulberatung wurden die Fördersätze der Beratungsmodule zum 01.08.2024 wie folgt gesenkt:
Module, die bisher mit 80 % gefördert wurden, werden nun mit 70 %
gefördert.
Module, die bisher mit 100 % gefördert wurden, werden nun mit 85 %
gefördert.
Obergrenze:
Seit 01.08.2024 kann ein landwirtschaftliches Unternehmen pro Jahr nicht mehr als vier Modulberatungsverträge gefördert
bekommen.
Relevant ist jeweils das Abschlussdatum des schriftlichen Beratungsvertrages.
Suche
nach Beratungsmodulen,
Beratungsorganisationen,
einzelnen Beratungskräften
und Honorarsätzen