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Beratungsmodule

WICHTIGE ÄNDERUNG:

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Modulberatung werden die Fördersätze der Beratungsmodule zum 01.08.2024 wie folgt gesenkt:

  • Module, die bisher mit 80 % gefördert wurden, werden künftig mit 70 % gefördert.
  • Module, die bisher mit 100 % gefördert wurden, werden künftig mit 85 % gefördert.

Obergrenze:
Ab 01.08.2024
kann ein landwirtschaftliches Unternehmen pro Jahr nicht mehr als vier Modulberatungsverträge gefördert bekommen.

Relevant ist jeweils das Abschlussdatum des schriftlichen Beratungsvertrages.




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Anke Gulz         
07171/917-437

 -telefonisch Mo.-Fr.
vormittags erreichbar-

Beratung@lel.bwl.de

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