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Beratungsmodule

WICHTIGE ÄNDERUNG:

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Modulberatung werden die Fördersätze der Beratungsmodule zum 01.08.2024 wie folgt gesenkt:

  • Module, die bisher mit 80 % gefördert wurden, werden künftig mit 70 % gefördert.
  • Module, die bisher mit 100 % gefördert wurden, werden künftig mit 85 % gefördert.

Obergrenze:
Ab 01.08.2024
kann ein landwirtschaftliches Unternehmen pro Jahr nicht mehr als vier Modulberatungsverträge gefördert bekommen.

Relevant ist jeweils das Abschlussdatum des schriftlichen Beratungsvertrages.



Die Anpassungen bei den einzelnen Modulbeschreibungen erfolgen zum 01.08.2024.

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Anke Gulz         
07171/917-437

 -telefonisch Mo.-Fr.
vormittags erreichbar-

Beratung@lel.bwl.de

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