Beratungsmodule
WICHTIGE ÄNDERUNG:
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Modulberatung werden die Fördersätze der Beratungsmodule zum 01.08.2024 wie folgt gesenkt:
Module, die bisher mit 80 % gefördert wurden, werden künftig mit 70 %
gefördert.
Module, die bisher mit 100 % gefördert wurden, werden künftig mit 85 %
gefördert.
Obergrenze:
Ab 01.08.2024 kann ein landwirtschaftliches Unternehmen pro Jahr nicht mehr als vier Modulberatungsverträge gefördert
bekommen.
Relevant ist jeweils das Abschlussdatum des schriftlichen Beratungsvertrages.
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