Beratungsmodule
WICHTIGE ÄNDERUNG:
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Modulberatung werden die Fördersätze der Beratungsmodule zum 01.08.2024 wie folgt gesenkt:
- Module, die bisher mit 80 % gefördert wurden, werden künftig mit 70 % gefördert.
- Module, die bisher mit 100 % gefördert wurden, werden künftig mit 85 %
gefördert.
Obergrenze:
Ab 01.08.2024 kann ein landwirtschaftliches Unternehmen pro Jahr nicht mehr als vier Modulberatungsverträge
gefördert bekommen.
Relevant ist jeweils das Abschlussdatum des schriftlichen Beratungsvertrages.
Die Anpassungen bei den einzelnen Modulbeschreibungen erfolgen zum 01.08.2024.
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und Honorarsätzen
Downloads
Flyer zu Beratung.Zukunft.Land.
(wird aktuell überarbeitet - folgt in Kürze)
Übersicht Beratungsmodule - bis 31.07.2024 (PDF)