Geförderte Beratungsmodule für Landwirtschaft, Garten- und Weinbau
Mit dem Förderprogramm „Beratung landwirtschaftlicher Betriebe" bietet das Land Baden-Württemberg ein attraktives
Beratungsangebot für Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus. Zu insgesamt 55 definierten Beratungsangeboten
(„Module“) bieten zugelassene Beratungsorganisationen geförderte Beratung an.
Informationen zum modularen Aufbau des Beratungssystems und den einzelnen Modulen finden Sie hier.
Anbieter sind speziell zugelassene Beratungsorganisationen, die im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens durch
das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) ausgewählten wurden.
Honorarsätzen.
Förderung der Beratungsmodule in Baden-Württemberg
Die Modulberatung wird finanziert mit Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des ELER und mit Mitteln des Bundes und des Landes
Baden-Württemberg aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.
Die Nettokosten der Beratungsmodule werden in der Regel zu 70 %, bei bestimmten Modulen zu 85 %, gefördert. Die Förderobergrenze
pro Modul beträgt einheitlich 1.500 €.
Es gilt eine Obergrenze von 4 Modulberatungen pro Unternehmen und Jahr. Stichtag ist
jeweils der 01. August.
Inhalte und Rahmenbedingungen der Beratungsmodule sind in den jeweiligen Modulstammblättern
festgelegt.
Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der heimischen Landwirtschaft sollen durch ein aktuelles Beratungsangebot in Form von
Beratungsmodulen gesteigert werden. Damit wird ein Beitrag zum Querschnittsziel XCO (Wissen, Innovation und Digitalisierung) im
GAP-Strategieplan Deutschland geleistet.
WICHTIGE ÄNDERUNG:
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Modulberatung wurden die Fördersätze der Beratungsmodule zum 01.08.2024 wie folgt
gesenkt:
• Module, die bisher mit 80 % gefördert wurden, werden künftig mit 70 % gefördert.
• Module, die bisher mit 100 % gefördert wurden, werden künftig mit 85 % gefördert.
Obergrenze: Seit 01.08.2024 kann ein landwirtschaftliches Unternehmen pro Jahr nicht mehr als vier Modulberatungsverträge gefördert bekommen.
Relevant ist jeweils das Abschlussdatum des schriftlichen Beratungsvertrages.