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Geförderte Beratungsmodule für Landwirtschaft, Garten- und Weinbau

Mit dem Förderprogramm „Beratung landwirtschaftlicher Betriebe" bietet das Land Baden-Württemberg ein attraktives Beratungsangebot für Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus. Zu insgesamt 55 definierten Beratungsangeboten („Module“) bieten zugelassene Beratungsorganisationen geförderte Beratung an.

Auf folgender Seite finden Sie Informationen zum modularen Aufbau des Beratungssystems und den einzelnen Modulen.

Anbieter sind speziell zugelassene Beratungsorganisationen, die im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) ausgewählten wurden.

Über die Suchfunktion finden Sie alle Beratungsorganisationen mit Modulen und Honorarsätzen.

Förderung der Beratungsmodule in Baden-Württemberg

Die Modulberatung wird finanziert mit Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des ELER und mit Mitteln des Bundes und des Landes Baden-Württemberg aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.
Die Nettokosten der Beratungsmodule werden in der Regel zu 70 %, bei bestimmten Modulen zu 85 %, gefördert. Die Förderobergrenze pro Modul beträgt einheitlich 1.500 €.
Es gilt eine Obergrenze von 4 Modulberatungen pro Unternehmen und Jahr. Stichtag ist jeweils der 01. August.
Inhalte und Rahmenbedingungen der Beratungsmodule sind in den jeweiligen Modulstammblättern festgelegt.
Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der heimischen Landwirtschaft sollen durch ein aktuelles Beratungsangebot in Form von Beratungsmodulen gesteigert werden. Damit wird ein Beitrag zum Querschnittsziel XCO (Wissen, Innovation und Digitalisierung) im GAP-Strategieplan Deutschland geleistet.

Logo Europäsiche Union            Gefördert durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft            Gefördert durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz