Zulassungsverfahren von Beratungsorganisationen für die neue Förderperiode beinahe abgeschlossen
Die Ausschreibung der Beratungskonzession für die neue Förderperiode ab 2023 ist am 19.10.2022 mit der Veröffentlichung
auf TED gestartet. Da es sich um ein E-Vergabeverfahren handelt, findet die Kommunikation mit den Bewerberinnen und Bewerbern
ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Aktuell können daher keine neuen Beratungsverträge abgeschlossen werden.
Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens – voraussichtlich ab April 2023 – werden die neu zugelassenen Beratungsorganisationen
mit neuen Modulen und Honorarsätzen hier veröffentlicht und zum Abschluss neuer Beratungsverträge zur Verfügung
stehen.
Sobald eine neue Version des Beratungskataloges zur Verfügung steht, können Sie diese entweder direkt als E-Paper auf dieser
Homepage einsehen oder als Printversion bei uns bestellen. Wir senden Ihnen dann den Beratungskatalog kostenfrei per Post zu.
Vorbestellungen nehmen wir gerne bereits heute entgegen.
Fortbildung für Beratungskräfte
Weitere Informationen und den Weg zur Anmeldung finden Sie hier (LEL-Bildungsportal)
Geförderte Beratungsmodule für die Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Förderperiode bis 2022. Bis zum 31.12.2022 abgeschlossene
Beratungsverträge können noch zu den Bedingungen dieser „alten Förderperiode“ erfüllt und gefördert
werden.
Die Beratungsförderung im Rahmen der neuen Förderperiode wird voraussichtlich im April 2023 starten. Derzeit läuft
dafür das Auswahlverfahren der Beratungsorganisationen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens und mit dem Beginn der neuen
Beratungsförderung werden auch die Informationen auf dieser Seite aktualisiert.
Mit dem Förderprogramm „Beratung landwirtschaftlicher Betriebe" vergünstigt das Land
Baden-Württemberg bestimmte Beratungsangebote für die Betriebe deutlich um bis zu 100 Prozent.
Die Maßnahme im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014–2020 (MEPL
III) können alle Betriebe der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus nutzen. Grundlage bildet die Verordnung (EU)
Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). ( http://ec.europa.eu/agriculture/rural-development-2014-2020/index_de.htm
)
Informationen zum modularen Aufbau des Beratungssystems und den einzelnen Modulen finden Sie hier.
Die Module werden von anerkannten Beratungsorganisationen angeboten.