Modulberatung ist in die neue Förderperiode gestartet
Im Oktober 2022 hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) 55 Beratungsmodule
für die neue GAP-Förderperiode ab 2023 ausgeschrieben. Das Konzessionsvergabeverfahren wurde Ende März 2023
abgeschlossen:
Insgesamt 55 Beratungsorganisationen wurden vom MLR ausgewählt und haben einen Zuschlag zur Durchführung der geförderten
Modulberatung in der neuen Förderperiode erhalten. Die neu zugelassenen Beratungsorganisationen können seit April 2023 neue
Beratungsverträge mit landwirtschaftlichen Unternehmen abschließen.
Über die Suchfunktion auf unserer Homepage finden Sie die neu zugelassenen Beratungsorganisationen
mit Modulen und Honorarsätzen.
Geförderte Beratungsmodule für die Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau
Mit dem Förderprogramm „Beratung landwirtschaftlicher Betriebe" bietet das Land
Baden-Württemberg ein attraktives Beratungsangebot für Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus.
Die Nettokosten dieser definierten Beratungsangebote ("Module") werden mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für
die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) und mit Ko-Finanzierungsmitteln des Bundes und des Landes in der Regel zu 80 %, bei
bestimmten Modulen zu 100 %, gefördert. Die Förderobergrenze pro Modul beträgt einheitlich 1.500 €. Inhalte und
Rahmenbedingungen der Beratungsmodule sind in den jeweiligen Modulstammblättern festgelegt.
Grundlage des Förderprogramms bilden der nationale Strategieplan in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 und die europäische Verordnung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Jahre 2023-2027, sowie insbesondere Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 über die landwirtschaftlichen Betriebsberatungsdienste.
Informationen zum modularen Aufbau des Beratungssystems und den einzelnen Modulen finden Sie hier.
Die Module werden von im Rahmen eines Vergabeverfahrens ausgewählten und konzessionierten Beratungsorganisationen angeboten.