Frühlingslandschaft mit Streuobstwiese im Vordergrund und Dorf im Hintergrund

 Zulassungsverfahren von Beratungsorganisationen beinahe abgeschlossen.
Neue Beratungsmodule voraussichtlich ab April buchbar.

 Zulassungsverfahren von Beratungsorganisationen beinahe abgeschlossen.
Neue Beratungsmodule voraussichtlich ab April buchbar.

Rinder-, Hof-, Statistik- und Hofladenschild-Zeichnung mit landwirtschaftlicher Fläche im Hintergrund

Beratung.Zukunft.Land.

Beratung.Zukunft.Land.

Zulassungsverfahren von Beratungsorganisationen für die neue Förderperiode beinahe abgeschlossen

Die Ausschreibung der Beratungskonzession für die neue Förderperiode ab 2023 ist am 19.10.2022 mit der Veröffentlichung auf TED gestartet. Da es sich um ein E-Vergabeverfahren handelt, findet die Kommunikation mit den Bewerberinnen und Bewerbern ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

Aktuell können daher keine neuen Beratungsverträge abgeschlossen werden.

Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens – voraussichtlich ab April 2023 – werden die neu zugelassenen Beratungsorganisationen mit neuen Modulen und Honorarsätzen hier veröffentlicht und zum Abschluss neuer Beratungsverträge zur Verfügung stehen.

Sobald eine neue Version des Beratungskataloges zur Verfügung steht, können Sie diese entweder direkt als E-Paper auf dieser Homepage einsehen oder als Printversion bei uns bestellen. Wir senden Ihnen dann den Beratungskatalog kostenfrei per Post zu. Vorbestellungen nehmen wir gerne bereits heute entgegen.



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Beratungsgespräch vor Ort auf einem Getreidefeld
Beratungsmodule
Beratungsorganisationen im Einsatz auf dem Feld
Beratungsorganisationen

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Fortbildung für Beratungskräfte


Weitere Informationen und den Weg zur Anmeldung finden Sie hier (LEL-Bildungsportal)

Geförderte Beratungsmodule für die Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Förderperiode bis 2022. Bis zum 31.12.2022 abgeschlossene Beratungsverträge können noch zu den Bedingungen dieser „alten Förderperiode“ erfüllt und gefördert werden.
Die Beratungsförderung im Rahmen der neuen Förderperiode wird voraussichtlich im April 2023 starten. Derzeit läuft dafür das Auswahlverfahren der Beratungsorganisationen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens und mit dem Beginn der neuen Beratungsförderung werden auch die Informationen auf dieser Seite aktualisiert.



Mit dem Förderprogramm „Beratung landwirtschaftlicher Betriebe" vergünstigt das Land Baden-Württemberg bestimmte Beratungsangebote für die Betriebe deutlich um bis zu 100 Prozent.
Die Maßnahme im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014–2020 (MEPL III) können alle Betriebe der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus nutzen. Grundlage bildet die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). ( http://ec.europa.eu/agriculture/rural-development-2014-2020/index_de.htm )  
Informationen zum modularen Aufbau des Beratungssystems und den einzelnen Modulen finden Sie hier.
Die Module werden von anerkannten Beratungsorganisationen angeboten.

Infofilm zu Beratung.Zukunft.Land.

 

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